SiGeKo
Ingenieur Leistungen SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Vergabe der Leistung an Dritte
Wir übernehmen für Sie die entsprechenden Aufgaben während der Planung und während der Realisierung des Bauvorhabens.
- Analyse der Sicherheitsrisiken
- Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten
- Erstellen des SiGe-Plans
- Benachrichtigung der Behörden
- Baustellenkontrollen
- Einweisung der beteiligten Firmen
- Veranlassen geeigneter Maßnahmen
- Einschreiten bei Gefahr
- Zusammenstellung der Unterlage zum Betrieb des Gebäudes
Seit Juni 1998 ist die Baustellenverordnung (BaustellV)
in Kraft. Mit ihr wurden Belange der Arbeitssicherheit und des
Gesundheitsschutzes in den Aufgabenbereich des Bauherrn übertragen.
Dem Bauherrn obliegen nun folgende Pflichten:
- Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung
- Ankündigung des Vorhabens bei der Behörde
- Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGePlan)
- Bestellung eines geeigneten Koordinators
- Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Wartungsarbeiten
- Überwachung der Einhaltung der Belange von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz während der Ausführung des Bauvorhabens.
Entscheidend für die Sicherheit und Gesundheit am Bau ist, dass bereits
während der Planung grundlegende sicherheitstechnische Vorüberlegungen
angestellt und bei der Baubeschreibung, insbesondere bei Ausschreibungen
der Bauleistungen berücksichtigt werden. Bei größeren Baustellen oder bei
besonders gefährlichen Arbeiten ist während der Planung der Ausführung ein
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) zu erarbeiten.
Mit der geforderten Unterlage für spätere Arbeiten soll bereits vor der Ausschreibung
der Bauleistungen ein Konzept für sichere und gesundheitsgerechte Arbeiten an
der bauliche Anlage, z. B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten aufgestellt
werden. Hierdurch erhält der Bauherr Informationen über sicherheitstechnische
Einrichtungen und deren Nutzungsmöglichkeiten für alle späteren Arbeiten an
seinem Bauwerk. Diese Leistungen werden im Allgemeinen durch einen vom
Bauherrn beauftragten Baukoordinator erbracht.