Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz
1. Baulicher Brandschutz
dient dem Ziel,
- die Entstehung von Bränden zu vermeiden,
- der Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegen zu wirken,
- wirksame Rettungs- und Löscharbeiten zu ermöglichen.
2. Anlagentechnischer Brandschutz
besteht aus technischen Maßnahmen wie:
- Sprinkleranlagen
- Löschwasserbereithaltung
- Rauch- und Feuermelder
- Brandmeldeanlagen
- Feuerschutzklappen
- Entrauchungsanlagen, usw.
3. Organisatorischer Brandschutz
dient der:
- Verhütung der Entstehung von Bränden und Explosionen:
z. B. durch die Verringerung bzw. Beseitigung von Brandlasten,
Maßnahmen gegen Brandstiftung, zeitlich und/oder örtlich begrenzte
Nutzungsbeschränkungen, etc.
- Begrenzung von Brandschäden:
z. B. durch Freihaltung und Funktionsfähigkeit der Rettungswege und der Flächen
für die Feuerwehr, Planungen für den Gefahrfall hinsichtlich der
Bekämpfung von Entstehungsbränden und der Organisation und
Unterstützung von Evakuierungsmaßnahmen, etc.
- Sicherstellung der Wirksamkeit der baulichen und technischen
Brandschutzmaßnahmen:
z. B. Instandhaltung von brandschutztechnischen Einrichtungen wie
Feuerschutzabschlüssen und rauchdichten Türen, Brandschutz bei baulichen
Änderungen und Nutzungsänderungen, organisatorische Überwachung der
Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit anlagentechnischer
Brandschutzmaßnahmen wie Brand-/Rauchmelder, Alarmierungseinrichtungen
- Schulung der Beschäftigten im brandschutzgerechten Verhalten:
z. B. durch Unterweisungen in der Bedienung von Feuerlöschern,
Unterweisungen anhand der Brandschutzordnung, Räumungsübungen