Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz
1. Baulicher Brandschutz
dient dem Ziel,- die Entstehung von Bränden zu vermeiden,
- der Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegen zu wirken,
- wirksame Rettungs- und Löscharbeiten zu ermöglichen.
2. Anlagentechnischer Brandschutz
besteht aus technischen Maßnahmen wie:- Sprinkleranlagen
- Löschwasserbereithaltung
- Rauch- und Feuermelder
- Brandmeldeanlagen
- Feuerschutzklappen
- Entrauchungsanlagen, usw.
3. Organisatorischer Brandschutz
dient der:- Verhütung der Entstehung von Bränden und Explosionen:
z. B. durch die Verringerung bzw. Beseitigung von Brandlasten, Maßnahmen gegen Brandstiftung, zeitlich und/oder örtlich begrenzte Nutzungsbeschränkungen, etc. - Begrenzung von Brandschäden:
z. B. durch Freihaltung und Funktionsfähigkeit der Rettungswege und der Flächen für die Feuerwehr, Planungen für den Gefahrfall hinsichtlich der Bekämpfung von Entstehungsbränden und der Organisation und Unterstützung von Evakuierungsmaßnahmen, etc. - Sicherstellung der Wirksamkeit der baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen:
z. B. Instandhaltung von brandschutztechnischen Einrichtungen wie Feuerschutzabschlüssen und rauchdichten Türen, Brandschutz bei baulichen Änderungen und Nutzungsänderungen, organisatorische Überwachung der Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit anlagentechnischer Brandschutzmaßnahmen wie Brand-/Rauchmelder, Alarmierungseinrichtungen - Schulung der Beschäftigten im brandschutzgerechten Verhalten:
z. B. durch Unterweisungen in der Bedienung von Feuerlöschern, Unterweisungen anhand der Brandschutzordnung, Räumungsübungen